Die Narkose beim geistig und/oder
körperlich behinderten Menschen stellt eine besondere Herausforderung an
das Können und die Flexibilität des Anästhesieteams dar. Dieser stellen
wir uns gerne.
Hilfreich ist hier auch die völlige Barrierefreiheit unserer kooperierenden Praxen und Krankenhäuser.
In den allermeisten Fällen ist es gar nicht möglich, dem geistig behinderten Patienten zu erklären, dass er eine Narkose benötigt und was dabei geschieht.
Unsere Ansprechpartner sind daher in erster Linie die betreuenden Personen zum Beispiel aus dem Pflegeheim oder die nächsten Angehörigen. Ihnen eine gute Information zu geben, bedeutet, dass der geistig behinderte Patient schon im Vorfeld des Eingriffes entsprechend geführt werden kann. Dazu gehören das strikte Einhalten der Nüchternheitsregeln, die zeitgerechte Einnahme der täglichen Medikamente und die Begleitung während des Hin- und Rückweges. Zu regeln ist auch die Art des Transports, liegend oder sitzend im Rollstuhl.
Genaue Angaben über den Gesundheitszustand, die Medikation und die Besonderheiten des jeweiligen Patienten helfen uns, die Anästhesie sicher zu planen. Dazu dienen unser Anmeldeformular und der Bericht des betreuenden Hausarztes / Facharztes.
Bitte beachten Sie, dass wir für die Narkose eine rechtsverbindliche Einwilligung benötigen. Wir bitten Sie daher, den gesetzlichen Betreuer, den Betreuer-Ausweis und Personalausweis mitzubringen.